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Zitat von schoela Zitat:
Zitat von chessboi Anstelle dich mit dem Juristischen Kram zu befassen bis du wohl schneller wenn du den Urheber einfach um Erlaubnis fragst oder dir selbst ein Bild machst. | Es ging mir ja gar nicht um einen konkreten Fall. Die Frage war mir nur eben so in den Sinn gekommen. ich mein woran wird das digitale "Werk" gemessen? Ein anderes Format und es ist aus digitaler Sicht etwas komplett anderess. Analog gesehen scheint es uns aber immer noch das gleiche zu sein. Selbst wenn ich eine Erlaubniss zur Verwendung, nicht aber zur Veränderung hätte: wäre ein abspeichern in einem anderem Format schon eine Urheberrechtsverletzung?
Es geht mir nicht um Antworten wie, zeichne selber ein Bild oder frag den Autor - welchen Autor, welches Bild? Es ist einfach nur eine so in den Raum gestellte Frage... |
Sorry, dann habe ich deine Frage etwas falsch verstanden.
Wenn du ein Bild in einer anderen Grösse oder anderem digitalen Format abspeicherst handelt es sich zwar grundsätzlich noch um das selbe Bild, aber es ist nicht mehr das Original. Vergleichbar mit einem Gemälde wäre es wohl etwa als "Kopie" oder "Fälschung" zu betrachten.
Im Fall das du nun auf deinem Computer ein Bild etwas veränderst abspeicherst kannst du wahrscheinlich dazu noch nicht belangt werden. Erstens ist es für den Privaten Gebrauch, zweitens hat der Urheber keine Kentnisse darüber (wo kein Kläger da auch kein Richter). Stellst du das Bild aber dann in irgendeiner weise öffentlich zur Verfügung (auf deiner Webseite, als Bildschirmschoner bei einer Präsentation, ...) spielt es wohl keine Rolle ob du das Bild jetzt verändert hast oder nicht - du hast so oder so nicht das Recht dazu es zu zeigen.