| | #1 |
| Dabei seit 14.07.2003 Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 50
| Eine Frage, die ich mir eben so gestellt habe. Wenn ich ein Bild auf meiner Webseite einstelle, an welchem jemand Rechte besitzt, begehe ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Urheberrechtsverletzung. Das klassische Beispiel: auf Google gesuchte Bilder in eigener Webseite einfügen. Was ist nun aber, wenn ich diese Bilder vorher in der Größe ändere? Der Informationsgehalt, ja selbst die Farben sind (wenn ich vllt. sogar noch das Format ändere) ganz andere. Wie kann das Bild da noch den gleichen Rechten unterliegen? |
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| | #2 |
| Software Archäologe WH Admin Registriert seit: 11.07.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 2.619
| wenn du es so bearbeitest das ein neues werk entsteht dann ist es auch wirklich ein neues werk und der alte urheber geht leer aus. allerdings ist da die grenze sehr hoch, ein simples resize oder färben oder ausschnitte werden da nicht reichen. ausnahme natürlich das der urheber ein werk von geringer schöpfungshöhe erstellt hat und das urheberrecht garnicht greift. leider gibt es da keine richtlinie das wird von fall zu fall entschieben. im zweifel lassen und das werk wenn nötig nachmalen. oder durchsuch die wiki commons, da gibts auch vieles unter public domain |
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| | #3 |
| Pizzarandnichtesser | Um geschützte Bilder verändern zu dürfen brauchste auch die nötigen rechte. d.h. selbst wenn du nutzungsrecht hast heisst das nich dass du das bild auch verändern darfst.
__________________ mit nem mac wär das net passiert. Geändert von jeix (20.11.2008 um 13:52 Uhr) |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 169
| Anstelle dich mit dem Juristischen Kram zu befassen bis du wohl schneller wenn du den Urheber einfach um Erlaubnis fragst oder dir selbst ein Bild machst. |
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| | #5 | |
| Dabei seit 14.07.2003 Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 50
| Zitat:
Es geht mir nicht um Antworten wie, zeichne selber ein Bild oder frag den Autor - welchen Autor, welches Bild? Es ist einfach nur eine so in den Raum gestellte Frage... | |
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| | #6 | ||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 169
| Zitat:
Wenn du ein Bild in einer anderen Grösse oder anderem digitalen Format abspeicherst handelt es sich zwar grundsätzlich noch um das selbe Bild, aber es ist nicht mehr das Original. Vergleichbar mit einem Gemälde wäre es wohl etwa als "Kopie" oder "Fälschung" zu betrachten. Im Fall das du nun auf deinem Computer ein Bild etwas veränderst abspeicherst kannst du wahrscheinlich dazu noch nicht belangt werden. Erstens ist es für den Privaten Gebrauch, zweitens hat der Urheber keine Kentnisse darüber (wo kein Kläger da auch kein Richter). Stellst du das Bild aber dann in irgendeiner weise öffentlich zur Verfügung (auf deiner Webseite, als Bildschirmschoner bei einer Präsentation, ...) spielt es wohl keine Rolle ob du das Bild jetzt verändert hast oder nicht - du hast so oder so nicht das Recht dazu es zu zeigen. | ||
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| | #7 |
| buu huu | Wo kein kläger und so, achtung: Wie PC Games Hardware manchmal an Fotos kommt GROSSE WORTE
__________________ ![]() "Deine mudda, ne Hure und ich" |
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