Ich war doch sonst immer artig!
§ 3 Maßnahmen bei Regelverstößen
Die betroffenen Abschnitte oder Beiträge werden gelöscht. Verstößt eine Person innerhalb von 30 Tagen wiederholt gegen die Regeln, kann sie verwarnt werden.
Verwarnungen dürfen von einem Mitglied der Verwaltung erst nach Absprache und Zustimmung zwei anderer Verwaltungsmitglieder verhängt werden.
Pro Verwarnung wird ein Verwarnpunkt vergeben. Dieser ist einen Monat gültig und erhöht den Verwarnlevel um 10%.
Abhängig vom Verwarnlevel tritt mit Erhalt eines Verwarnpunktes folgende Strafe für die verwarnte Person in Kraft:
20%: Beitragserstellung für 1 Stunde gesperrt
30%: Beitragserstellung für 2 Stunden gesperrt
40%: Beitragserstellung für 4 Stunden gesperrt
50%: Beitragserstellung für 1 Tag gesperrt
60%: Beitragserstellung für 3 Tage gesperrt
70%: Beitragserstellung für 7 Tage gesperrt
80%: Ausschluss für 30 Tage
In besonders krassen Fällen kann nach Diskussion im Verwaltungs-Forum und einer Abstimmung mit absoluter Mehrheit auch ein Mitglied temporär oder permanent ausgeschlossen werden.
Jede andere Disziplinarmaßnahme, die nicht unter den genannten Voraussetzungen verhängt wird, ist ungültig und wird zurückgenommen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2013 15:36 von Basstra.)
25.04.2013 15:28
Der Doktor
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