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Zwang zu neuer Zahlungsabwicklung für private Verkäufer
turbo Offline
1-2-4-5-3

Beiträge: 558
Registriert seit: Oct 2017
Beitrag #21
RE: Zwang zu neuer Zahlungsabwicklung für private Verkäufer
Ich hab tatsächlich mal einen PayPal Fall gewonnen, war ein iMac mit Restgarantie, den der Käufer zurückgeben wollte, weil ich da selber ne SSD nachgerüstet hatte und angeblich die Garantie bei Apple dadurch nicht mehr gültig gewesen wäre.
Ging bei Paypal immer hin und her, und am Ende haben die ein Gutachten von Apple gefordert, darauf hatte der Käufer dann nicht mehr reagiert, und irgendwann kam dann ne mail, dass Paypal zu meinen Gunsten entschieden hat. Das muss so 2013 2014 oder so gewesen sein
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2021 18:42 von turbo.)
13.06.2021 18:41
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dancle Abwesend
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Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #22
RE: Zwang zu neuer Zahlungsabwicklung für private Verkäufer
(12.06.2021 07:02)Dirk schrieb:  Ebay wollte halt schon immer Amazon sein. Haben aber stets vergessen, das Amazon sich durch "relative" Kundenfreundlichkeit und vor allem eigenen Verkauf groß gemacht hat.

...

Ich muss halt sagen, dass sowohl Amazon als auch eBay deutlich vom Kundensupport her abgenommen haben. Amazon antwortet dir grundsätzlich nur noch in Textbausteinen auch im Chat. Fällt halt irgendwann auf wenns immer die gleichen Flokseln sind, wirklich Hilfe bekommste von denen auch nicht, wenn du Probleme mit Marketplace-Verkäufern hast und wenn du nicht gerade direkt Hardware von Amazon kaufst, gibts nichtmal ordentlichen Support von Amazon direkt. Aber ist ja auch klar wenn Ranjid aus Bangladesch dir versucht in deutscher Sprache zu helfen, kann da nicht viel bei rumkommen.

Insgesamt funktionieren beide Webseiten nur gut, wenn Transaktionen reibungslos verlaufen und nix passiert, leider leben wir nicht in dieser idealen Welt.

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2021 09:03 von dancle.)
14.06.2021 09:02
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freaked Online
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Beitrag #23
RE: Zwang zu neuer Zahlungsabwicklung für private Verkäufer
(13.06.2021 12:06)fynn schrieb:  das Versandrisiko trägt der Käufer allein.
is doch nicht wahr. du versendest und du gehst den vertrag mit dem versandpartner ein. nicht der empfänger.
da würd ich dich tot klagen wenn du mir so kommst, auch als privatperson

14.06.2021 10:32
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fynn Offline
Windows Profi

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Registriert seit: Apr 2012
Beitrag #24
RE: Zwang zu neuer Zahlungsabwicklung für private Verkäufer
(14.06.2021 10:32)freaked schrieb:  
(13.06.2021 12:06)fynn schrieb:  das Versandrisiko trägt der Käufer allein.
is doch nicht wahr. du versendest und du gehst den vertrag mit dem versandpartner ein. nicht der empfänger.
da würd ich dich tot klagen wenn du mir so kommst, auch als privatperson

Dann trägst du eben obendrauf noch die Gerichtskosten. Versandrisiko ist Käufersache. § 447 I BGB.

Habe mein Geld durch den Rechtsanwalt wieder bekommen, damit war das Thema für mich auch erledigt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2021 10:35 von fynn.)
14.06.2021 10:34
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dancle Abwesend
ICQ: 176826328

Beiträge: 5.555
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #25
RE: Zwang zu neuer Zahlungsabwicklung für private Verkäufer
(14.06.2021 10:34)fynn schrieb:  ....

Dann trägst du eben obendrauf noch die Gerichtskosten. Versandrisiko ist Käufersache. § 447 I BGB.

Habe mein Geld durch den Rechtsanwalt wieder bekommen, damit war das Thema für mich auch erledigt.

Dort steht aber eindeutig, dass die an eine Bedingung geknüpft ist: "(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über...". D.h. nur wenn ich dir explizit sage das Paket soll zu meiner Mutter, meinem Schaf oder meiner 4. Wohnung in den Andellen. Wenn du aber normal an mich verschickst, ist das Versandrisiko trotzdem beim Versender. Wäre ja auch noch schöner wenn ein Verkäufer einfach behauptet Waren per Post verschickt zu haben, ist ja nicht trackbar, und dann einfach das Geld der Käufers einbehält, da wäre den Betrug Tor und Tür geöffnet.

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2021 10:44 von dancle.)
14.06.2021 10:42
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freaked Online
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Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #26
RE: Zwang zu neuer Zahlungsabwicklung für private Verkäufer
definiere erfüllungsort
wo ist der erfüllungsort beim internetkauf?

(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2021 10:44 von freaked.)
14.06.2021 10:44
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fynn Offline
Windows Profi

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Registriert seit: Apr 2012
Beitrag #27
RE: Zwang zu neuer Zahlungsabwicklung für private Verkäufer
(14.06.2021 10:42)dancle schrieb:  
(14.06.2021 10:34)fynn schrieb:  ....

Dann trägst du eben obendrauf noch die Gerichtskosten. Versandrisiko ist Käufersache. § 447 I BGB.

Habe mein Geld durch den Rechtsanwalt wieder bekommen, damit war das Thema für mich auch erledigt.

Dort steht aber eindeutig, dass die an eine Bedingung geknüpft ist: "(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über...". D.h. nur wenn ich dir explizit sage das Paket soll zu meiner Mutter, meinem Schaf oder meiner 4. Wohnung in den Andellen. Wenn du aber normal an mich verschickst, ist das Versandrisiko trotzdem beim Versender.

Das ist Unfug. Erfülungsort ist beim Verkäufer.
14.06.2021 10:44
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freaked Online
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Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #28
RE: Zwang zu neuer Zahlungsabwicklung für private Verkäufer
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/l...ellungsort

Zitat:Der gesetzliche Erfüllungsort ist der Wohnsitz oder Geschäftssitz des Schuldners (für die Ware der Geschäftssitz des Lieferers, für die Zahlung der Wohnsitz des Käufers).
Der vertragliche Erfüllungsort wird durch Vereinbarung festgelegt, z. B. »Erfüllungsort für beide Teile ist Kassel«.

(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2021 10:46 von freaked.)
14.06.2021 10:46
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fynn Offline
Windows Profi

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Registriert seit: Apr 2012
Beitrag #29
RE: Zwang zu neuer Zahlungsabwicklung für private Verkäufer
(14.06.2021 10:46)freaked schrieb:  https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/l...ellungsort

Zitat:Der gesetzliche Erfüllungsort ist der Wohnsitz oder Geschäftssitz des Schuldners (für die Ware der Geschäftssitz des Lieferers, für die Zahlung der Wohnsitz des Käufers).
Der vertragliche Erfüllungsort wird durch Vereinbarung festgelegt, z. B. »Erfüllungsort für beide Teile ist Kassel«.

erfüllungsort ist beim schuldner, dem käufer.

Beim Kaufvertrag gibt es zwei Schuldner. Der Verkäufer schuldet die Übergabe der Sache. Erfüllungsort ist Sitz des Verkäufers. Meine Güte..


Edit: Das steht ja sogar in deinem eigenen Zitat drin.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2021 10:47 von fynn.)
14.06.2021 10:46
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freaked Online
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Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #30
RE: Zwang zu neuer Zahlungsabwicklung für private Verkäufer
deshalb hab ichs raus editiert
trotzdem hast du den versanddienstleister gewählt und einen liefervertrag mit dem gemacht.
die nachforschung für den verbleib des artikels obliegt imo dir
der versanddienstleister zahlt die entschädigung ja auch an dich (sofern versichert war) und nicht an den empfänger
warum sollte also der käufer das risiko haben?

14.06.2021 10:53
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