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Ist der Ausbau von SSD/HDD zur Reparatureinsendung erlaubt?
freaked Offline
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Beiträge: 17.046
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #11
RE: Ist der Ausbau von SSD/HDD zur Reparatureinsendung erlaubt?
herst der hp-wappler kommt mir auch mit der pixelrichtlinie

Zitat:Wenn dein Display einen Pixelfehler hat, dann bedeutet das auch nicht automatisch, dass das Display ausgetauscht werden muss, denn es gibt Pixelrichtlinien.
Erst wenn diese erfüllt sind, dann wird so ein Panel ausgetauscht.

https://support.hp.com/de-de/document/c00219302

Gruß Oliver
HP Kundensupport

was ist das für eine welt, in der man bei nem 4 monate alten gerät den ersten totel pixel hinnehmen soll?

ich hoff da werden rasch noch 9 weitere kaputt

ich würd diesen laptop grad am liebsten sowas von kaputt schlagen ich hab meine wut kaum unter kontrolle
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2017 09:40 von freaked.)
06.10.2017 09:37
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Blue Offline
Seit dem 17.10.2006 dabei!

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Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #12
RE: Ist der Ausbau von SSD/HDD zur Reparatureinsendung erlaubt?
(06.10.2017 09:30)mrshadowtux schrieb:  Vollständigen Extended SMART-Test laufen lassen, denen die SMART-Werte schicken, dann wissen die dass der Storage unschildig ist und sie diesen daher nicht für die weiteren Prüfungen brauchen.

Du weißt schon das es Platten gibt die nicht unbedingt Kompatibel mit $gerät sind? Da bringen deine tollen S.M.A.R.T-Werte auch nix.
06.10.2017 10:11
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mrshadowtux
Unregistered

 
Beitrag #13
RE: Ist der Ausbau von SSD/HDD zur Reparatureinsendung erlaubt?
Wenn es die Festplatte ist, die da ursprünglich mitgeliefert wurde (liest sich so), kann man problemlos von einer Kompatibilität ausgehen.
06.10.2017 10:28
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Arnulf zu Linden Online
Hat und braucht kein Smartphone!

Beiträge: 5.906
Registriert seit: Oct 2012
Beitrag #14
RE: Ist der Ausbau von SSD/HDD zur Reparatureinsendung erlaubt?
(06.10.2017 09:37)freaked schrieb:  was ist das für eine welt, in der man bei nem 4 monate alten gerät den ersten totel pixel hinnehmen soll?

… und ärgern, und ärgern, und ärgern … :backtrolled: … und Du bekommst wegen eines toten Pixels trotzdem kein neues Display.

(06.10.2017 09:37)freaked schrieb:  ich würd diesen laptop grad am liebsten sowas von kaputt schlagen ich hab meine wut kaum unter kontrolle

Dein Laptop spricht:
Zitat:Sehr gut… Ich fühle deinen Zorn… Ich bin wehrlos… Nimm deine Waffe! Strecke mich nieder mit all deinem Hass!! Und du hast deinen langen Weg zur Dunklen Seite der Macht damit beendet!
:ninja:

Wenn es mal "etwas" älter sein darf:
https://www.sackpfeyffer-zu-linden.de/Hardware.html
06.10.2017 15:55
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freaked Offline
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Beiträge: 17.046
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #15
RE: Ist der Ausbau von SSD/HDD zur Reparatureinsendung erlaubt?
wenn boxen rauschen bekomm ich auch neue
wenn ein bildschirm tote pixel hat muss ich damit leben sollen
na sicher nicht
ich geh zum eugh für menschenrechte
06.10.2017 15:57
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mrshadowtux
Unregistered

 
Beitrag #16
RE: Ist der Ausbau von SSD/HDD zur Reparatureinsendung erlaubt?
(06.10.2017 15:57)freaked schrieb:  wenn boxen rauschen bekomm ich auch neue
Unfug. Das Rauschen kommt wohl eher vom Verstärker, aber doch nicht vom passiven Lautsprecher.
06.10.2017 16:04
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freaked Offline
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Beitrag #17
RE: Ist der Ausbau von SSD/HDD zur Reparatureinsendung erlaubt?
[Bild: 200.gif]
06.10.2017 16:09
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Pain Offline
NT-AUTHORITY\SYSTEM

Beiträge: 8.229
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #18
RE: Ist der Ausbau von SSD/HDD zur Reparatureinsendung erlaubt?
So blöd es klingt aber - meiner persönlichen Meinung nach - steht HP aktuell nicht gerade für Qualität, sowohl bei den Consumerkisten, als auch bei ProCurve Switches *heftighust*.

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06.10.2017 16:30
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Dirk Offline
Software Archäologe

Beiträge: 14.722
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #19
RE: Ist der Ausbau von SSD/HDD zur Reparatureinsendung erlaubt?
Wie gesagt, wenn das Amazon als Händler ist, würde ich rummossern das der Bildschirm defekt ist und das ganze getauscht haben wollen. Das kontrolliert eh kein mensch.

Fehlerpixelklassen sind für mich auch nen ausdruck von billigheimer. Sorry das Thema war mal Anfang der 2000er von wirtschaftlicher bedeutung, heute verlangt der kunde in der ersten Welt perfekte displays. Solln die doch die b ware in indien abklappen.

interessant wäre zu schauen, was gerichtsurteile zu dem thema sagen. gerade aktuelle. glaube kein richter würde sich an nen defekten monitor setzen.

06.10.2017 18:56
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