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ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger
neol
Unregistered

 
Beitrag #11
ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger
mein bruder hat sich einfach so angemeldet, damals war er 14, und hat auch diesen brief bekommen. Also das klappt schon...
17.07.2008 09:20
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Benjamin92 Offline
tauscht CMOS-Batterie per TeamViewer

Beiträge: 7.784
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #12
ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger
Es ist aber rechtlich nicht erlaubt, und du kannst ziemlich viel Ärger bekommen.
17.07.2008 09:25
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Igor Todeshure Offline
Methusalem & Folterknecht

Beiträge: 5.726
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #13
ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger
Benjamin92 schrieb:  Es ist aber rechtlich nicht erlaubt, und du kannst ziemlich viel Ärger bekommen.
Wie bereits oben gesagt - den Ärger bekommen bei minderjährigen die Erziehungsberechtigten, also i.d.R. die Eltern.
17.07.2008 09:27
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Oldie-schrauber Offline
Der mit der FX 5800 Ultra

Beiträge: 4.339
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #14
ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger
Lol, ich hab mich vor einem Jahr mit Zustimmung meiner Eltern bei Ricardo.ch angemeldet, als 21 Jähriger, gab bis jetz keine Probs.

IBM Thinkpads: 340CSE, 360PE, 240, 701CS, 380XD, 760XD, 600X, R30, T23,T30, X30, 2x X40, X60s, T41, T43p, R50e, R52, R61, T500, X200s, X201, X220.
17.07.2008 10:08
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Igor Todeshure Offline
Methusalem & Folterknecht

Beiträge: 5.726
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #15
ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger
Oldie-schrauber schrieb:  Lol, ich hab mich vor einem Jahr mit Zustimmung meiner Eltern bei Ricardo.ch angemeldet, als 21 Jähriger, gab bis jetz keine Probs.
Hauptsache, Deinen Eltern ist bewusst, daß sie im Zweifelsfall den Kopf für Dich hinhalten müssen...
17.07.2008 10:34
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Dany Offline
WHF since 2004

Beiträge: 659
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #16
ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger
Zur Zeit meiner Registrierung musste ich gerade mal nen Bestätigungslink klicken. :D
17.07.2008 11:24
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s4ndwichMakeR Offline
Realitätsfeinmotoriker‮

Beiträge: 5.195
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #17
ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger
Igor Todeshure schrieb:  Wie bereits oben gesagt - den Ärger bekommen bei minderjährigen die Erziehungsberechtigten, also i.d.R. die Eltern.

Worin unterscheiden sich eigentlich „gesetzlicher Vormund“ und „Erziehungsberechtigter“?

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17.07.2008 12:26
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Excel Offline
Linuxhasser

Beiträge: 737
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #18
ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger
Bei meiner Registrierung gab es nichts dergleichen, habe mir vorerst nur einen Testaccount erstellt ("Teststraße in 12345 Teststadt"). Der Account funktioniert noch heute, ich benutze ihn eben nie - kein Brief, keine Schufaabprüfung.
Ich habe mir anschließend einen richtigen Account angelegt, der noch heute funktioniert, ebenfalls ohne Brief oder Schufaprüfung.

In deinem Fall hätte ich folgende Lösung: Vielleicht hast du ja einen Freund der mind. 18 Jahre alt ist, fragst ihn, ob er Dinge für dich verkauft oder ersteigert, das sollte genauso gut klappen. Wenn du mutig bist, kannst du dich auch einfach so registrieren, nur wenn es mal Unstimmigkeiten gibt, ziehst du den Kürzeren, es ist und bleibt nunmal illegal sich u18 bei ebay und co zu registrieren.
17.07.2008 12:29
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Igor Todeshure Offline
Methusalem & Folterknecht

Beiträge: 5.726
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #19
ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger
s4ndwichMakeR schrieb:  Worin unterscheiden sich eigentlich „gesetzlicher Vormund“ und „Erziehungsberechtigter“?
Das hatten wir in Rechtskunde in der Altenpflegeschule. Personen unter 18 Jahre haben einen Erziehungsberechtigten - das ist immer so, Personen ab 18 Jahren ggf. einen Betreuer (früher "Vormund"), sofern das Vormundschaftsgericht einen bestellt hat.
17.07.2008 12:31
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s4ndwichMakeR Offline
Realitätsfeinmotoriker‮

Beiträge: 5.195
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #20
ebay-Registrierung als unter 18-Jähriger
Igor Todeshure schrieb:  Das hatten wir in Rechtskunde in der Altenpflegeschule. Personen unter 18 Jahre haben einen Erziehungsberechtigten - das ist immer so, Personen ab 18 Jahren ggf. einen Betreuer (früher "Vormund"), sofern das Vormundschaftsgericht einen bestellt hat.

Also kann ein unbeschränkt geschäftsfähiger Deutscher logischerweise keine Erziehungsberechtigten haben.

Danke. :)

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17.07.2008 12:35
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