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Frage zu eMule
Alpha Offline
Oskar

Beiträge: 16.347
Registriert seit: Jan 2009
Beitrag #21
Frage zu eMule
Zitat:In Deutschland darfst du veränderte Software erstellen, irgendwo her besorgen und benutzen.

Hast du da ne Stelle im Gesetz? Würde mich stark interessieren, da mir bisher genau das Gegenteil bekannt war. (Ist jetzt ne ernste Frage)

Mark IV Style Motherfucker!
26.01.2009 20:51
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Randy Offline
verheiratet seit 06.12.06

Beiträge: 3.550
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #22
Frage zu eMule
4lpha0m3ga schrieb:  
Zitat:In Deutschland darfst du veränderte Software erstellen, irgendwo her besorgen und benutzen.
Hast du da ne Stelle im Gesetz? Würde mich stark interessieren, da mir bisher genau das Gegenteil bekannt war. (Ist jetzt ne ernste Frage)

Hm ?

Mittlerweile ist doch auch schon das herunterladen einer Sicherheitskopie illegal, selbst wenn man ein Original hat...

26.01.2009 21:00
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Core
Unregistered

 
Beitrag #23
Frage zu eMule
Also ich habe mir im Dezember die Windows XP Home Edition OEM SP 2 runtergeladen.

Warum ?

Weil ich kein Datenträger habe aber dafür eine Originale Lizenz besitze.
26.01.2009 21:06
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Sje Offline
seit dem 26.10.2006 dabei

Beiträge: 14.178
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #24
Frage zu eMule
Wie is das eigentlich bei Rechnern bei denen eine Windows Lizenz bei ist, aber keine Windows CD, darf ich mir für so eine Lizenz Ersatz beschaffen ?
z.B. Kann ich dann einfach zu einem Kumpel mit der selben Windows-Version gehen und mir seine CD/DVD kopieren ?

Hauptrechner: Ryzen 7 3700X @ 3,6 Ghz, 32 GB DDR4-3200, Geforce GTX 1080 OC 8GB, 2x500 GB SSD, 2x1 TB HDD, DVD-RW, Win 10 22H2 x64
HTPC: Ryzen 5 2400G @ 3,6 Ghz, 16 GB DDR4-3000, Radeon Vega 11, 256 GB SSD, 2x 2 TB, 1 TB, 3 TB, 4 TB HDD's, BD-Combo, Win 10 22H2 x64
Bastelrechner:Core i5-2500k@ 3,3 Ghz, 32 GB DDR3-1600, Geforce GTX 660 Ti 2 GB, 250 GB SSD (Win 8.1 x64), 1+2 TB HDD (Daten)
Lenovo Thinkpad X230: Core i5-3210M @ 2,5 Ghz, 16 GB DDR3-1600, Intel HD 4000, 480+240 GB SSD, Win 10 22H2 x64
IBM Thinkpad T41: Pentium M 745 @ 1,8 Ghz, 1 GB DDR-266, Mobility Radeon 7500 32 MB, 160 GB HDD, DVD-ROM/CD-RW, Win XP
26.01.2009 21:15
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Core
Unregistered

 
Beitrag #25
Frage zu eMule
Habe hier was gefunden auf heise.de
könnte hierzu passen.:
heise online - 20.01.09 - Illegale Downloads: Nur eingeschränkte Abschreckung durch Androhung der Netzsperre
26.01.2009 21:21
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Randy Offline
verheiratet seit 06.12.06

Beiträge: 3.550
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #26
Frage zu eMule
Sje schrieb:  Wie is das eigentlich bei Rechnern bei denen eine Windows Lizenz bei ist, aber keine Windows CD, darf ich mir für so eine Lizenz Ersatz beschaffen ?
z.B. Kann ich dann einfach zu einem Kumpel mit der selben Windows-Version gehen und mir seine CD/DVD kopieren ?

Microsoft würde warscheinlich sagen nein. :D

Aber das ist irgendwie eine rechtliche Grauzone...

26.01.2009 23:02
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CHRiSNEW Offline
Internetblasensammler

Beiträge: 2.864
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #27
Frage zu eMule
Core schrieb:  Also ich habe mir im Dezember die Windows XP Home Edition OEM SP 2 runtergeladen.

Warum ?

Weil ich kein Datenträger habe aber dafür eine Originale Lizenz besitze.

Das Problem kenn ich. Am Wochenende hab ich mir zum siebten mal Doom 3 geladen.

26.01.2009 23:12
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Benedikt Offline
this is serious!

Beiträge: 1.674
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #28
Frage zu eMule
Randy schrieb:  
oreissig schrieb:  Würdest du QoS-Priorisierung von VoiP im Router auch als schwerwiegenden Eingriff in die Netzneutralität betrachten?

jeder Eingriff bzgl. Bevorzugung ist gegen Neutralität, jedoch dienen solche Eingriffe eher der Stabilität eines Netzes bzw. Dienstes. Von daher ist es hier sinnvoll... ;)

Naja, als Eingriff in die Netzneutralität würde ich sowas erst betrachten, wenn es sich um die Dienste eines bestimmten Anbieters handelt, also man Beispielsweise NUR Skype bevorzugen würde. Bevorzugt man aber ein (freies) Protokoll ist es IMHO was anderes, dient ja wie gesagt nur der Stabilität

b1
26.01.2009 23:17
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Randy Offline
verheiratet seit 06.12.06

Beiträge: 3.550
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #29
Frage zu eMule
Benedikt schrieb:  Naja, als Eingriff in die Netzneutralität würde ich sowas erst betrachten, wenn es sich um die Dienste eines bestimmten Anbieters handelt, also man Beispielsweise NUR Skype bevorzugen würde. Bevorzugt man aber ein (freies) Protokoll ist es IMHO was anderes, dient ja wie gesagt nur der Stabilität

Jeder hat halt seine eigene Meinung... ;)

26.01.2009 23:57
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Dirk Offline
Software Archäologe

Beiträge: 14.748
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #30
Frage zu eMule
das urheberrecht erlaubt nur das decompilieren und verändern von softwae um fehler zu beseitigen. mit 2 einschränkungen: der urheber hat das recht sich vorzubehalten nur selber das zu versuchen (und das steht meist in den lizenzbestimmungen) und es gelten nur echte fehler...

beispielsweise kann man auch handyfirmwares nennen. gibt ja welche die werbefrei oder simlock gepatched werden. illegal, weil urheberrecht beim hersteller.

nur weili alle es machen, heißt es nicht das es legal ist. läuft ein spiel aufgrund eines kopierschutzes nicht, kannst du den hersteller belangen das er den fehler rausbaut oder das spiel zurückgeben. cracken erlaubt dir in der regel keiner.

27.01.2009 09:14
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