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Windows 3.0 Disk 2
husan Offline
Ner'taku!!

Beiträge: 3.060
Registriert seit: Aug 2008
Beitrag #11
Windows 3.0 Disk 2
ich hab mal gelesen, das es selbst noch illegal wäre, windows 1 zu downloaden. allerdings interessiert sich MS kaum noch dafür...:D


15.02.2009 13:20
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gandro Offline
Quälgeist

Beiträge: 8.953
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #12
Windows 3.0 Disk 2
husan schrieb:  ich hab mal gelesen, das es selbst noch illegal wäre, windows 1 zu downloaden.
Ist es auch.

Das Urheberrecht bei Software ist im Grunde ganz einfach:

Egal wie alt, egal woher, egal von wem: Software darf man ohne Erlaubnis des Erstellers nicht downloaden, brennen oder sonstwie weitergeben.

Bei OpenSource-Software, Free- oder Shareware hat man diese Erlaubnis, bei praktisch allem anderen nicht.


Ich persönlich halte allerdings nicht viel von der Sonderregelung für Software. Ist halt Lobbing. Bei anderen urheberrechtlich geschützten Werken (Filme, Bücher, Musik etc) darf man diese meist unter besonderen Bedigungen kopieren: Für Bildungszwecke oder für den Eigengebrauch (so darf man in der Schweiz z.B. Filme downloaden (nicht uploaden oder P2P), Software hingegen nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2009 13:30 von gandro.)
15.02.2009 13:28
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Igor Todeshure Offline
Methusalem & Folterknecht

Beiträge: 5.734
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #13
Windows 3.0 Disk 2
Windows Reloaded schrieb:  Ich galube Win3.0 gehört garnich mehr zu MS valiue so ist das doch glaub ich legal eine Disk runterzuladen.
Solange M$ alte SW nicht definitiv freigibt, kannste das vergessen. Schade, daß diese Märchen immer wieder auftauchen. Die werden dich wohl nicht strafrechtlich verfolgen, wenn sie spitzkriegen, daß Du die SW aus illegaler Quelle hast, deswegen ist das aber noch lange nicht erlaubt.
Überleg mal, warum man ein Technet-Plus-Abo braucht, um bei M$ MS-DOS 6.22 oder WIN 3.x saugen zu dürfen.

"I think that computer viruses should count as life. I think it says something about human nature that the only form of life we have created so far is purely destructive. We've created life in our own image."
(Stephen William Hawking)
(Igor bevölkert das Winhistory-Forum seit dem 21.09.2006)
(In the rpg commonly known as rl, Igor got an extra life on March 28, 2009)
15.02.2009 13:30
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husan Offline
Ner'taku!!

Beiträge: 3.060
Registriert seit: Aug 2008
Beitrag #14
Windows 3.0 Disk 2
das gute Urheberrecht :rolleyes:
genau genommen darf man nicht einmal das avatar von jemanden kopieren ohne erlaubnis...
Igor Todeshure schrieb:  Überleg mal, warum man ein Technet-Plus-Abo braucht, um bei M$ MS-DOS 6.22 oder WIN 3.x saugen zu dürfen.
Was, man bekommt es noch offiziel? Wusste ich gar nicht. :fresse:


15.02.2009 13:40
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Der Doktor Offline
%0|%0

Beiträge: 7.872
Registriert seit: Dec 2008
Beitrag #15
Windows 3.0 Disk 2
husan schrieb:  das gute Urheberrecht :rolleyes:
genau genommen darf man nicht einmal das avatar von jemanden kopieren ohne erlaubnis...
Igor Todeshure schrieb:  Überleg mal, warum man ein Technet-Plus-Abo braucht, um bei M$ MS-DOS 6.22 oder WIN 3.x saugen zu dürfen.
Was, man bekommt es noch offiziel? Wusste ich gar nicht. :fresse:
Stimmt da kann man sich das runterladen, hab mich auch schon gewundert...
Ich persönlich brauche garkeine Disk runetrzuladen^^ ich hab Win 3.11 Disks auf'm dachboden.

Es ist besser nicht zu moderieren als falsch zu moderieren
15.02.2009 13:51
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Windows 95 ! Offline
Benutzer

Beiträge: 48
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #16
Windows 3.0 Disk 2
Dirk schrieb:  hätte der nicht warnen müssen, das die diskette nicht leer ist?

wenn du nen glaubhaftes foto von der diskette geben kannst, kann man dir glaub ich helfen. aber welche sprache bruachst du? habe selbst 5,25 nur in englisch. müsste man evtl. rekonstruieren was drauf war. habe nämlich auf 3.5 zoll ne deutsche.


Dirk ich hab dir ne Mail geE-Mailt

Er hat nichts gesagt (unter Dos 7.1).
15.02.2009 14:44
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Pain Offline
NT-AUTHORITY\SYSTEM

Beiträge: 8.229
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #17
Windows 3.0 Disk 2
gandro schrieb:  Egal wie alt, egal woher, egal von wem: Software darf man ohne Erlaubnis des Erstellers nicht downloaden, brennen oder sonstwie weitergeben.

Bei geistigem Eigentum ist das Urheberrecht für immer beständig?

Korrigiert mich wenn nicht.

sumi - R9 5950X - 128 GB RAM ECC - 2x 1TB NVMe - 4 TB SATA SSD - 4TB SATA HDD RAID-0 - Radeon RX 7800 XT 16 GB - SoundBlaster Z - Steinberg UR22 mkII Interface - Chieftec Dragon CS-601 - Arch/Win 10 Pro
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HPE Microserver Gen 8 - Xeon E3-1220 v2 - 16 GB RAM - 12 TB HDD - Debian
</> Do you know who ate all the doughnuts?
16.02.2009 14:57
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DosAmp Offline
Anderes Zeigegerät

Beiträge: 12.219
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #18
Windows 3.0 Disk 2
Pain schrieb:  Bei geistigem Eigentum ist das Urheberrecht für immer beständig? Korrigiert mich wenn nicht.
Das Thema ist interessant. Eine Firma „stirbt“ im Gegensatz zu einem Einzelentwickler, die als Urheberrechtsträger dauerhaft beständig ist, jedenfalls nie, damit kann auch kein Urheberrecht erlöschen. Die sich mir dabei stellende (eher wenn auch eher theoretische) Frage ist dabei nur, was bei Software-Firmen passiert, die ohne irgendeine Weiterführung unter den Fittichen einer anderen Firma erlöschen. Wer besitzt dann das Urheberrecht (das ja selbst bei einer Veröffentlichung als Abandonware noch existiert)? Verfällt dann das Eigentum 70 Jahre nach Tod des letzten Entwicklers oder was wäre dann anzuwenden?

CCITTグループ4またはZIP圧縮のモノクロ300dpiで最高の再現性
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2009 20:32 von DosAmp.)
16.02.2009 20:30
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Excel Offline
Linuxhasser

Beiträge: 737
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #19
Windows 3.0 Disk 2
Ihr saugt euch tonnenweise Filme und Spiele, macht euch aber fast in die Hosen wegen 1,4MB aus dem letzten Jahrtausend... irgendwie niedlich...
16.02.2009 20:50
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gandro Offline
Quälgeist

Beiträge: 8.953
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #20
Windows 3.0 Disk 2
Als Ergänzung zu DosAmps Beitrag:

Im Gegensatz zum us-amerikanischen Copyright kann man sein (europäisches) Urheberrecht nicht verkaufen. Wenn ich etwas kreiere, dann bleibe ich bis über meinen eigenen Tod hinaus der Urheber. Ich kann mich lediglich vertraglich dazu verpflichten lassen, von diesen Rechten nicht mehr Gebrauch zu machen, anderen also die Nutzungsrechte zusprechen.
Bei Software gibts (bei euch) da Sonderregelung, dass nur der Arbeitgeber die Software verkaufen darf.

Ensteht ein Werk durch mehrere Personen, wie oft bei Filmen oder Software, kenne ich nur für ersteres eine Regelung, da gilt:

Zitat:§ 65 Miturheber, Filmwerke
(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
(2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.
Ich denke, für in Softwarebuden entstandene Programme gilt vermutlich Absatz (1). Sicher bin ich aber nicht.

Grundsätzlich dürfte aber kein Hahn mehr nach 70jähriger Software schreien.

Wichtig ist immer zu beachten: Urheberrecht ist privates Recht. Der Staat darf erst handeln, wenn der Urheber seine Rechte verletzt sieht. Ohne Microsoft darf euch niemand eure Windows-Raubkopien streitig machen.

Und da wird Microsoft ganz sicher nicht mehr irgendjemandem der Windows 1.0 raubkopiert nachrennen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2009 21:17 von gandro.)
16.02.2009 21:11
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