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Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungswidrig
Sje Online
seit dem 26.10.2006 dabei

Beiträge: 14.167
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #1
Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat grade geurteilt, das die Vorratsdatenspeicherung Verfassungswidrig ist und gehen §10 des Grundgesetzes verstösst.
War grade live auf N24 sehen.

Hauptrechner: Ryzen 7 3700X @ 3,6 Ghz, 32 GB DDR4-3200, Geforce GTX 1080 OC 8GB, 2x500 GB SSD, 2x1 TB HDD, DVD-RW, Win 10 22H2 x64
HTPC: Ryzen 5 2400G @ 3,6 Ghz, 16 GB DDR4-3000, Radeon Vega 11, 256 GB SSD, 2x 2 TB, 1 TB, 3 TB, 4 TB HDD's, BD-Combo, Win 10 22H2 x64
Bastelrechner:Core i5-2500k@ 3,3 Ghz, 32 GB DDR3-1600, Geforce GTX 750 OC 2 GB, 250 GB SSD (Win 8.1 x64), 1+2 TB HDD (Daten)
Lenovo Thinkpad X230: Core i5-3210M @ 2,5 Ghz, 16 GB DDR3-1600, Intel HD 4000, 480 GB SSD, Win 10 22H2 x64
IBM Thinkpad T41: Pentium M 745 @ 1,8 Ghz, 1 GB DDR-266, Mobility Radeon 7500 32 MB, 160 GB HDD, DVD-ROM/CD-RW, Win XP
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2010 10:25 von Sje.)
02.03.2010 10:10
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pETe! Offline
*

Beiträge: 920
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #2
Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungswidrig
Naja. Erstmal hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, nicht der Bundesgerichtshof. Außerdem hat der Senat festgestellt, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich im Rahmen des Grundgesetzes möglich sei, allerdings genügen die von der großen Koalition verabschiedeten gesetzlichen Bestimmungen den hohen Anforderungen, den ein solcher Grundrechtseingriff stellt, nicht.
02.03.2010 10:21
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MaTel Offline
Hambuich meine Perle

Beiträge: 1.226
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #3
Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungswidrig
pETe! schrieb:  Naja. Erstmal hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, nicht der Bundesgerichtshof. Außerdem hat der Senat festgestellt, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich im Rahmen des Grundgesetzes möglich sei, allerdings genügen die von der großen Koalition verabschiedeten gesetzlichen Bestimmungen den hohen Anforderungen, den ein solcher Grundrechtseingriff stellt, nicht.

Mit ein paar kleinen Änderungen im Gesetz ist es aber nicht getan. Im Grunde muss alles komplett neu gemacht werden.

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02.03.2010 12:42
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Dirk Offline
Software Archäologe

Beiträge: 14.721
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #4
Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungswidrig
Ja, aber im Grunde hat keiner was davon. Die Telkos müssen weiter die Technik vorhalten, Tauschbörsler's IP-Adresse wird immer noch rausgegeben...

Das einzige was ist, das für die allgemeine terrorabwehr nichts mehr gespeichert werden darf, also generell. und das rechteverwerter's wunsch nach direktzugriff, ganz direkt verboten wurde.

Relevanz halte ich daher eher für gering.

02.03.2010 13:00
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MaTel Offline
Hambuich meine Perle

Beiträge: 1.226
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #5
Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungswidrig
Dirk schrieb:  Ja, aber im Grunde hat keiner was davon. Die Telkos müssen weiter die Technik vorhalten, Tauschbörsler's IP-Adresse wird immer noch rausgegeben...

Soweit ich es verstanden habe, dürfen Telkos die Daten eben nicht speichern, sondern das muss hoheitlich von einer Behörde gemacht und überwacht werden. Ferner dürfen die Daten nicht wegen irgendwelcher kriminellen Lapalien herausgegeben bzw. genutzt werden, sondern nur wenn Leib und Leben bzw. die Sicherheit der BR-Deutschland gefährdet ist.
Desweiteren muss der Bürger darüber informiert werden, was da so von ihm gespeichert wurde ( wie auch immer ?!? ).

Update:
ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil ;-)

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit...55,00.html

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2010 13:30 von MaTel.)
02.03.2010 13:15
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