Neue Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sollte ich Gebühren verlangen?
fynn Offline
Windows Profi

Beiträge: 3.480
Registriert seit: Apr 2012
Beitrag #11
RE: Sollte ich Gebühren verlangen?
Wie pETe! schon sagte die Bilder sind garnicht Urheberrechtlich geschützt ;)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2013 16:48 von fynn.)
31.01.2013 16:48
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
gandro Offline
Quälgeist

Beiträge: 8.951
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #12
RE: Sollte ich Gebühren verlangen?
(31.01.2013 16:48)fynnk schrieb:  Wie pETe! schon sagte die Bilder sind garnicht Urheberrechtlich geschützt ;)
Moment. Die Packung selber ist durchaus Marken- wie Urheberrechtlich geschützt.

Aber eine Kopie ("Scan") davon anzulegen, gibt den Einscannenden (in dem Falle Dirk) keine Rechte an dem Scan.

Nur weil du einen Bild einscannst, heisst das noch lange nicht dass du jetzt irgendwelche Rechte an dem Scan hälst.
31.01.2013 17:03
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
fynn Offline
Windows Profi

Beiträge: 3.480
Registriert seit: Apr 2012
Beitrag #13
RE: Sollte ich Gebühren verlangen?
(31.01.2013 17:03)gandro schrieb:  
(31.01.2013 16:48)fynnk schrieb:  Wie pETe! schon sagte die Bilder sind garnicht Urheberrechtlich geschützt ;)
Moment. Die Packung selber ist durchaus Marken- wie Urheberrechtlich geschützt.

Aber eine Kopie ("Scan") davon anzulegen, gibt den Einscannenden (in dem Falle Dirk) keine Rechte an dem Scan.

Nur weil du einen Bild einscannst, heisst das noch lange nicht dass du jetzt irgendwelche Rechte an dem Scan hälst.

Ja Urheberrecht von Microsoft aber nicht Dirk
31.01.2013 17:07
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
gandro Offline
Quälgeist

Beiträge: 8.951
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #14
RE: Sollte ich Gebühren verlangen?
Hier übrigens die sehr gute Seite von Microsoft, wo sie sagt was alles erlaubt ist:
https://www.microsoft.com/en-us/legal/in...fault.aspx
31.01.2013 17:09
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Dirk Offline
Software Archäologe

Beiträge: 14.736
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #15
RE: Sollte ich Gebühren verlangen?
Natürlich habe ich urheberrecht an meinen Bildern. Bei Fotografien ist die Schöpfungshöhe extrem gering. Und die Art des Motivs sollte dabei auch keine Rolle spielen. Man könnte ja sonst nicht mal mehr nen Straßenzug fotografieren. Autos, häuser, motive, auf alles haben leute schon urheberrechte. Der Architekt des Hauptbahnhofs in Berlin hat die Bahn sogar verklagt, weil die am Ende den Bahnhof kürzer gebaut haben.

Die reinen Markenrechte an der Packung dürften nur Verhindern, dass ich eine solche Packung herstellen dürfte, nicht diese abzubilden!

Am Ende ist es mir wirklich latte, da die bilder ja auch nicht per Deeplink geladen werden, sondern als thumbnail kopie auf dem ebay server liegen. Das beste daran wäre, das der honk sich vielleicht mal aussagekräftige bilder für seine aktion besorgt.

aber ich finde das zeigt, wie man als normalo voll geld liegenlässt, welches klagehansel fröhlich mitnehmen würden. Wobei ich es im Jahr 2013 schon echt verwegen finde, bei ebay bilder aus dem netz zu klauen. Entweder wird man vom rechteinhaber belangt, oder der käufer meckert weils produkt nicht so aussieht...

31.01.2013 17:50
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
fynn Offline
Windows Profi

Beiträge: 3.480
Registriert seit: Apr 2012
Beitrag #16
RE: Sollte ich Gebühren verlangen?
Es gibt im Urheberrecht aber eine Schöpfungshöhe.

Ich behaupte mal das ist bei deinen Scans nicht gegeben. Falls doch Happy verklagen :D
31.01.2013 17:53
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Vicky Offline
come sempre

Beiträge: 2.777
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #17
RE: Sollte ich Gebühren verlangen?
bin zwar kein anwalt aber gibt bestimmt nen unterschied zwischen scan und foto

geldscheine darf man ja auch fotografieren aber nich in kopierer legen
31.01.2013 18:01
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Dirk Offline
Software Archäologe

Beiträge: 14.736
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #18
RE: Sollte ich Gebühren verlangen?
Nicht in dem Maßen bei Fotografie. Die Regelung stammt noch aus einer Zeit als "knipsen" noch kein Volkssport war. Motivsuche, Beleuchtung, Anrangement, Komposition, Licht... Das will alles wohl durchdacht sein. Und meins ist auch noch eine Collage...

31.01.2013 18:01
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
oreissig Offline
Maître Modérateur

Beiträge: 12.021
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #19
RE: Sollte ich Gebühren verlangen?
deins ist keine Collage sondern eine Ablichtung, die bewusst möglichst wenig an der ursprünglichen Erscheinung der Box abändert
31.01.2013 18:11
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
gandro Offline
Quälgeist

Beiträge: 8.951
Registriert seit: Jul 2008
Beitrag #20
RE: Sollte ich Gebühren verlangen?
(31.01.2013 17:50)Dirk schrieb:  Natürlich habe ich urheberrecht an meinen Bildern. Bei Fotografien ist die Schöpfungshöhe extrem gering. Und die Art des Motivs sollte dabei auch keine Rolle spielen.
Bitte was? Die Art des Motivs spielt eine grosse Rolle, Werke der bildenden Künste (Bildhauerei & Co) haben gerade bei Fotographien Sonderregelungen.

Und Schöpfungshöhe ist bei einer Verpackung mit ziemlicher Sicherheit gegeben, da wurden Leute schon wegen weniger verknackt.

Es ist zwar richtig dass der Urheber bei Bildnissen seines Werks (aka. Scan) die Verwielfältigung nicht untersagen darf, aber nur wenn sie nicht gewerblich sind (UrhG §60). Das gilt aber nicht fürs Internet, weil das unter öffentlichen Zugänglichmachung, und dafür brauchst du Erlaubnis. Du also kein Recht darauf hast, Scans oder Fotos von urheberrechtlich geschützten Bildern einfach so im Internet zu verbreiten, es sei denn der Urheber des abgebildeten Werks gibt dir die explizite Erlaubnis.

(31.01.2013 17:50)Dirk schrieb:  Man könnte ja sonst nicht mal mehr nen Straßenzug fotografieren. Autos, häuser, motive, auf alles haben leute schon urheberrechte. Der Architekt des Hauptbahnhofs in Berlin hat die Bahn sogar verklagt, weil die am Ende den Bahnhof kürzer gebaut haben
Richtig, öffentlich sichtbare Kunstwerke dürfen fotografiert werden. UrhG §59.

Daraus kannst du aber nicht ableiten, dass nicht-öffentliche Kunstwerke, z.B. Bilder oder Gemälde oder Statuen in Gallerien beispielsweise, oder irgendwelche Texte und Bilder einfach abfotografiert oder eingescannt und weiterverbreitet werden dürfen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2013 18:28 von gandro.)
31.01.2013 18:21
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Neue Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste