Bei Mietgeräten gibt es ja u.U. auch noch den Mist, dass die Dinger seitens des Telekommunikationsunternehmens als WLAN-Hotspot missbraucht werden und dafür natürlich zusätzlichen Strom aus der Steckdose des Benutzers nuckeln. Vom Sicherheitsaspekt mal ganz zu schweigen, auch wenn es keine Halterhaftung mehr gibt.
Nein, beides falsch.
Im Standardfall ist der WLAN-Hotspot deaktiviert. Es sei den, man bestellt explizit das Ding mit direkt aktivierten Hotspot. Ebenfalls ist falsch, dass es eine Halterhaftung gäbe. Der WLAN-Hotspot läuft nicht über deine IP direkt. Des ist abgeriegelt und läuft über ein eigenes Netz bzw. VPN zu Telefon.