Beiträge von Igor Todeshure

    Wie sieht's aus? Könnt Ihr Euch noch an den 11. September vor sieben Jahren erinnern?
    Ich war damals mit meiner besten Freundin in die Nachmittagsvorstellung von "Die fabelhafte Welt der Amelie" gegangen. Als ich sie nach dem Kino nach Hause gebracht hatte und danach selbst zuhause ankam, dachte ich erstmal, mein Programmspeicher am Fernseher sei kaputt, da auf allen Kanälen das Gleiche kam.

    Es geht um ein Gericom (jaja, die Dinger sind eigentlich Dreck) mit Celeron 1200MHz, 256 MB (8 - 64MB für VGA abgezwackt), DVD/CDRW-Combo. Die Festplatte ist wertlos, da sie mit defekten Sektoren übersät ist und eh ersetzt werden müßte. Das Teil basiert auf einem SIS-Chipsatz, hat USB, LAN, FW, TV-Out und schafft im 3DMark2001 sagenhafte 460 Punkte. Das Display hat 1024*768 Pixel und ist fehlerfrei, der Akku hält maximal 5 Minuten, Netzteil und Tragetasche sind mit dabei. Was meint Ihr, kann man dafür noch geben?

    Zitat von iSuSE

    soweit ich weiss darf der hersteller (nicht kunde!) entscheiden, was hier passieren soll (selbst wenn er nichts von wegen recht auf nachbesserung in der AGB stehen hat); denn zur erfüllung des kaufvertrags reicht zuerst mal auch nachbesserung, damit das produkt wieder funktioniert; und wie soll man hier nachweisen, dass die karte nicht wieder in nem jahr hin ist? da ist die garantie schon weg...


    Dann weißt du falsch: § 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

    Zitat von Randy

    Ähm, doch ? Gesetzliche Gewährleistung sieht erst max. 2 Reparaturversuche vor, erst dann die komplette Rückgabe. Aber jeder Händler handhabt das so, wie es für ihn am einfachsten/günstigsten ist. Gerade bei kleinen günstigen Produkten wird oft sofort getauscht, da die Reparatur zu teuer/aufwändig wäre.


    Also laut Gesetz hat der Kunde die Wahl, ob er Wandlung, Minderung oder Nachbesserung wünscht. Der Händler darf aber in die AGBs reinschreiben, daß er sich erstmal das Recht zur Nachbesserung vorbehält, bevor nach deren Scheitern der Kunde die Wandlung oder Minderung verlangen darf. Schreibt der Händler das mit der Nachbesserung nicht in die AGBs, kann der Kunde auch sofort ohne Nachbesserung die Wandlung oder Minderung verlangen.

    Zitat von iSuSE

    nachtrag:

    so, die karte is verreckt, der hersteller will das reparieren

    frage: ersetzen die das mainboard und tun ne funktionierende karte gleicher bauart (somit defekt) rein oder müssen die mir das geld erstatten?


    Grundsätzlich dürfen sie erstmal ein bis zwei Nachbesserungsversuche starten, sprich reparieren. Erst danach kannst Du sagen, daß Du kein Vertrauen mehr darin hast, daß die das jemals dauerhaft hinkriegen werden und Wandlung (sprich Geld zurück) verlangen.

    Wenn Du den "inaccessible boot device"-Bluescreen bekommst, liegt's am andersartigen IDE-Controller. Falls zwischendurch einfach ein Neustart erfolgt, liegt es häufig an einer Chipsatzsoftware, die sich trotz geänderter HW immer noch zuständig fühlt. Mit etwas Glück hilft eine Rep-Inst, wobei die Chancen im ersten Fall deutlich günstiger sind, da die Rep-Inst manchmal Chipsatztreiber drinläßt, wenn deren Datum deutlich jünger als das der Windows-Version ist.

    Zitat von Randy

    leider werden eigentlich alle Monitore ohne CD geliefert.


    Ist auch eigentlich unnötig: hat man einen TFT, wählt man einen der Standard-Laptop-Typen mit der gleichen Auflösung aus, ist es eine Röhre, muß man eigentlich nur wissen, wieviel der horizontal synchronisieren kann und ein geeignetes ähnliches Fremdmodell auswählen.

    Ich hab gerade ein "deja-vu"-Erlebnis, da ich nämlich zum Burzeltag auch einen größeren Betrag bekommen habe und ggf. aufrüsten will: Da ich aber auch alles teure neu brauche (Board, CPU GraKa, RAM, Netzteil und Sata-Platte). werde ich wohl bis Anfang nächsten Jahres warten und vom eigenen Geld noch etwas zulegen müssen, damit es nicht ein Kompromiss wird.
    Vielleicht werde ich sogar das erste Mal seit über 20 Jahren nicht nur ein Häufchen Einzelteile zum Selbstbauen kaufen, sondern beim Schrauber meines Vertrauens einen neuen PC nach meinen Wünschen in Auftrag geben, um ggf. eine längere Garantie als auf Einzelteile und vor allem eine Kompatibilitätsgarantie für die gewählte Kombination zu bekommen.

    Zitat von huttERic


    Ich glaube eher, er meint die Emulation eines 286er. Und kommt ja nicht mit "VMWare virtualisiert aber nur!"
    Das ist mittlerweile alles eine Mischform aus Emulation und Virtualisation. Klar überwiegt letzteres, aber teilweise wird halt auch emuliert.


    Es war als Scherz gedacht: so wie man eigentlich nicht erwarten kann, daß eine 64-Bit-Hardware auf einem 32er System emuliert wird, wird man wohl kaum ein 32-Bit-System auf einem 16er emulieren können, zumal der 286er noch nicht einmal soetwas wie einen virtuellen 8086-Modus hat, um gescheit einen DOS-PC zu emulieren.

    Hab gerade ein bischen in "ZZ Top - Live in Texas 2008" geschaut:
    1. Tageserkenntnis: es gibt eine Steigerung zur Plüschbanane -> die Plüschgitarre (song "Legs")
    2. Tageserkenntnis: fehlende Pickups in einert Telecaster ersetzt man stilsicher mit einer halb aufgerauchten Kippe (song "La Grange").