Anmerkung: Seit Oktober 1999 befinden sich die US-Ausfuhrbestim-
mungen für verstärkte Verschlüsselung in einem Änderungsprozess. Neue
Richtlinien sollen die Ausfuhr der meisten Produkte mit verstärkter
Verschlüsselung an Endbenutzer in alle Länder erlauben. Davon
ausgenommen sind jedoch die Länder, die von den Vereinigten Staaten
mit einem Embargo belegt wurden. Aktuelle Informationen über die
Exportfähigkeit von Microsoft-Produkten finden Sie in der Microsoft-
Website für Exportprodukte unter:
http://www.microsoft.com/exporting/
Zusätzliche Informationen zu den neuen US-Ausfuhrbestimmungen und der
US-Ausfuhrgesetzgebung im Allgemeinen finden Sie in den folgenden
Websites:
* Website des US-Handelsministeriums über die Ausfuhrkontrolle
kommerzieller Verschlüsselungsprodukte:
http://www.bxa.doc.gov/encryption/default.htm
* Website des US-Handelsministeriums für das US-amerikanische Amt
für Exportgenehmigungen:
http://www.bxa.doc.gov/
* Website des US-amerikanischen Amtes für Exportgenehmigungen
(15 CFR 730-744): http://www.access.gpo.gov/bxa/
Anmerkung: Da sich Webadressen im Laufe der Zeit ändern können, sind
die hier vorgestellten Websites u. U. nicht mehr unter der angegebenen
Adresse zu finden.