Moment, das sind jetzt zwei rechtliche Bereiche:
Ich kenn die deutschen Gesetze zu den Themen nur ganz oberflächlich, aber ich denke folgendes kommt zum Zuge:
Einerseits §202a bis §202c des StGB, wo es um zulässige und unzulässigen Zugriff auf Daten geht, siehe: § 202a StGB Ausspähen von Daten
Das wichtigste da dürfte folgender Abschnitt sein:
Zitat(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Trifft bei FTPs ohne Passwortaufforderung wohl nicht zu.
Das andere ist das komplette Urheberrecht (siehe § 1 UrhG Allgemeines), da gilt grundsätzlich: Wenn du vom Urheber (also dem, der es erstellt hat, nicht der, der es bereistellt) keine Erlaubnis hast, es zu kopieren, darfst du es nicht kopieren.
Wenn da also Software auf dem FTP-Server lagert, brauchst du die ausdrückliche Erlaubnis des Herstellers, was idR nur bei Freeware und OpenSource (bzw Treiber und Updates bei Hersteller-FTPs) gegeben ist.
Aber ich bin kein Jurist.