Beiträge von gandro

    Ein Update zu appel-au-peuple.org , da ich deren Seite mit einem alternativen DNS-Server jetzt auch anständig betrachten kann, die Richterin, die die Sperre verhängt hat, schreibt offenbar nach wie vor den Providern, dass sie zu sperren haben, tun tut dies allerdings offenbar nur noch Bluewin:

    http://www.c9c.cc/ioz/02/news/030603.htm

    Dünkt mich schon ziemlich krass, da wird unrechtmässig eine Seite gegen Justizwillkür gesperrt, die Verfügung wird rückgängig gemacht, und trotzdem kämpft die Richterin nach wie vor erfolgreich gegen die Seite.

    Ich wollte seit längerem mal etwas genauer über die Internetzensur in der Schweiz nachforschen, da die Schweiz bei der Debatte in Deutschland desöfteren als Beispiel genannt wurde. Das habe ich jetzt mal für mich getan und wollte ursprünglich im UIT dann einen Kommentar abgeben, aber der Beitrag ist etwas grösser geworden, drum poste ich ihn hier.

    Also, falls sich einer dafür interessiert, wie die Lage der Internetzensur in der Schweiz ist:

    In Deutschland gibt es im Telemediengesetz jetzt einen richtigen Zensuartikel (Art. 8 Telemediengesetz), der vereinfacht ausgedrückt lautet: "Staat macht Sperrliste, Provider müssen diese Inhalte sperren, die Provider müssen wöchentlich Zugriffszähler melden."

    In der Schweiz gibt es kein entsprechendes Gesetz. Es gibt aber im Strafgesetzbuch (StGB) hier und da die Floskel "zugänglich machen". Beispielsweise im Art. 197,III StGB, Pornographie:

    Zitat

    Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    Dabei ist noch wichtig zu erwähnen, dass es keine Rolle spielt, an welcher Stelle man in der Informationskette ist (z.B. ob man nur Briefträger ist), sondern ob man die geeigneten Mittel einer Verhinderung der Verbreitung hat (DNS-Server ist ein solches Mittel).

    Legitimiert wird ein solches Gesetz, welches ja eigentlich den Art. 17, II der Bundesverfassung ("Zensur ist verboten.") verbiegt, durch Art. 36 der Bundesverfassung, wodurch Grundrechte eingeschränkt werden können, wenn dies zum Schutze Grundrechte Dritter geschieht.

    In der Praxis läuft das also so, dass (glaube ich) die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität offenbar eine Sperrempfehlung an die Provider rausgibt. Das heisst, dass die Provider selber verantwortlich sind: Sie müssen nicht sperren, machen sich aber u.U. strafbar, wenn man über den Provider an Kinderporno rankommt, und dieser es verhindern hätte können.

    Einige der Seiten in dieser Sperrliste sind bekannt, mit dem DNS-Server meines Providers (Bluewin) lande ich auf folgender Sperrseite: STOPP! STOP! ///////// KOBIK / SCOCI / CYCO ///////// STOPP! STOP! (die Seite von Cablecom sieht meines Wissens gleich aus). Die meisten (alle?) genannten Seiten da sind offenbar bereits wieder offline, aber trotzdem noch gesperrt (bei mir zumindest).

    Leider gibt es kein Präzedenzfall, bei dem ein Provider bestraft wurde. Das ganze ist also eine Rechtsunsicherheit, es sperren daher auch nicht alle Provider (Cablecom und Bluewin sperren, init7 hingegen nicht).

    Im überigen dürfen Provider nicht-strafbare Inhalte keinesfalls sperren oder zensieren.

    Die von mir vor einigen Tagen gepostete blockierte Seite appel-au-peuple.org wurde im überigen nicht durch die Sperrempfehlung gesperrt, sondern durch eine Sperrverfügung einer waadtländer Untersuchungsrichterin, die ihre Kompetenzen überschritten hat. Der schweizer Provider init7 (die beiten überigens auch IPv6 an Private an) hat dagegen erfolgreich protestiert: Die Sperre ist als unzulässig zurückgewiesen worden, die Seite muss (darf?) somit nicht mehr gesperrt werden. Warum Bluewin, als grösster Schweizer Provider, die Seite immer noch sperrt, ist mir momentan nicht klar.

    Quelle dieser Information sind die Kommentare folgendes Symlink-Beitrages: symlink.ch | Schweizer Zensurliste veröffentlicht

    Also ich hab wie vor grosse Hoffnungen in den <video>-Tag. Flash kann nämlich nur HD-Videos mit H.264, und dafür fallen ab 2010 (oder 11) Gebühren für an. Und gerade da könnten "die Grossen" vermutlich viel Geld sparen. Im überigen ist die Adobe Streamingsoftware (also serverseitig) was ich gehört habe auch nicht grad günstig.

    Allerdings kann WebKit hingegen beim <video>-Tag hingegen H.264 und afaik kein OGG Theora (Firefox kann Theora, aber kein H.264).

    Grad mitbekommen:

    Die neue Javascript-Engine läuft nur auf i386. Nichts x86_64 oder gar PPC & Co. Klar, Grund ist der JIT-Compiler, aber fehlender x86_64-Support ist im Jahre 2009 untragbar.

    Nachtrag: Ob das nur für Linux gilt oder allgemein bin ich mir grad nicht sicher. Linux x86_64 ist jedenfalls mal ohne. x86_64 und ARM sind aber als Plattformen für die neue Engine geplant.

    Zitat von oreissig

    ich freu mich insbesondere schon auf torrent-deadlinks :traurig:


    Das hingegen wär eine interessante Sache: Die Metadaten im Torrent und der Tracker laufen prinzipiell unabhängig.

    Alles was man als Tracker mitkriegt, ist eine SHA1-Summe. Ob die zu einem legal oder illegalen Torrent gehört, kann man daher nicht sagen.

    Die könnten also lediglich nur noch legale Torrents in ihrer Suchmaschine anbieten, aber weiterhin alles auf den Tracker lassen.

    Zitat von meekee7

    also ich bin auch gegen die willkür gandro, aber da hier proteste nix bringen verschwend ich da keine zeit...


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    Disclaimer: Nö, ich bin kein Ärzte-Fan, aber das Lied hat was.

    Google spuckt mir überigens das hier noch aus: Intel D945GCLF2 Review - Car-PC.info Portal

    Stromverbrauch Intel D945GCLF2

    Code
    Bootphase      35W
    Idle           32W
    Last           38W
    CD/DVD Load    44W
    DVD            43W

    Beim ComputerBase-Test wurde überigens ein total überdimensioniertes Coolermaster M850 Real Power Pro Modular (850 Watt) Netzteil verwendet, was das Resultat natürlich etwas verschlechtert haben wird. (Das Zotac-Board im Test hat ein Onboard-Netzteil.)

    Computerbase hat da was ähnliches Verglichen: Test: Zotac IONITX-A (Nvidia Ion) (Seite 12) - 12.05.2009 - ComputerBase
    Aber halt nicht genau das, was du willst.

    Die genannten Mainbords sind:

    • ECS Elitegroup 945GCD-I330 (Atom Dual-Core)
    • ECS Elitegroup 945GCT-D V1.0 (Atom Single-Core)
    • Zotac IONITX-A (Nvidia Ion, Atom Dual-Core)


    (als kleiner Hinweis, das Zotac-Board, was im verlinkten Test in der A-Variante ein Onboard-Netzteil besitzt, ist seit kurzem auch in der D-Variante mit ATX-Stecker anstelle des Netzteiles bei einigen Verkäufern gelistet, dürfte vom Stromverbrauch dann also gleich sein).