ich nehm an es geht um den nutzungskontext. wenn man als restaurant seine hintergrundmusik ausm torrent zieht ist das kommerziell, wenn ich das für mich for the lulz mach ists nichtkommerziell.
das ist schon ein heißes eisen
In der Tat ein heisses Eisen. Habe gerade kurz bei der Piratenpartei überflogen, sie erwähnen explizit nicht-kommerzielle Nutzung und nicht-kommerzielle Vervielfältigung.
Gerade Vervielfältigung ist doch total widersprüchlich: Würde also heissen, wenn ich meine Lieblingsmusik auf meinem Homeserver über Torrent an 10000 Downloader verteile und dafür kein Geld verlange, dann ist das okay. Wenn ich aber das auf eine werbeverseuchte Seite hochlade, und für Werbung Geld kriege und es da 10 Leute es darüber saugen, dann ist es nicht legal.
Sehe nicht so ganz, welches Problem das lösen soll.